Schiedsrichterlehrgänge bzw. der Bedarf für Weiter-/Ausbildung sind immer ein Jahr vor dem Kurs bis zum 31.08. jeweils anzumelden.
d.h. Man braucht Saison 2014/2015 eine Aus-/Weiterbildung dann muss man den Bedarf bis 31.08.2014 SPÄTESTENS (theoretisch) anmelden bzw. wenn man den Schiedsrichterschein erst 2015 braucht dann zum 31.08.2014. (hängt mit den Fördermitteln etc. zusammen.
LG aus Potsdam vom Schiedsrichterlehrgang
Marcus