Schiedsrichterlehrgang

#1 von Marcus , 31.08.2013 10:29

Schiedsrichterlehrgänge bzw. der Bedarf für Weiter-/Ausbildung sind immer ein Jahr vor dem Kurs bis zum 31.08. jeweils anzumelden.

d.h. Man braucht Saison 2014/2015 eine Aus-/Weiterbildung dann muss man den Bedarf bis 31.08.2014 SPÄTESTENS (theoretisch) anmelden bzw. wenn man den Schiedsrichterschein erst 2015 braucht dann zum 31.08.2014. (hängt mit den Fördermitteln etc. zusammen.

LG aus Potsdam vom Schiedsrichterlehrgang

Marcus

Marcus  
Marcus
Beiträge: 306
Registriert am: 12.03.2011


RE: Schiedsrichterlehrgang

#2 von Marcus , 31.08.2013 10:32

Die Gültigkeit des Schiedsrichterscheins sind 5 jahre bzw. immer bis zum 31.12. des letzten (4. Jahres).

d.h. ich erhalte meinen Schein 31.08.2013 dann ist der bis 31.12.2018 gültig.

Marcus  
Marcus
Beiträge: 306
Registriert am: 12.03.2011


RE: Schiedsrichterlehrgang

#3 von Marcus , 31.08.2013 11:06

Marcus  
Marcus
Beiträge: 306
Registriert am: 12.03.2011


RE: Schiedsrichterlehrgang

#4 von Marcus , 31.08.2013 11:27

http://www.schachschiri.de/

nützliche Tipps für Schiedsrichter (:

___________________________________________________________________________

Marcus  
Marcus
Beiträge: 306
Registriert am: 12.03.2011


   

Ex-Weltmeister Rustam Kasimdzhanov in Hoyerswerda
Mitgliederzahlen LSBB

Xobor Forum Software ©Xobor.de | Forum erstellen
Datenschutz